Digitalisierungsförderung für Unternehmen – lassen Sie sich unsere Leistungen bezahlen!

An der Digitalisierung führt kein Weg mehr vorbei. Von der Implementierung digitaler Kommunikationskanäle über die Digitalisierung elementarer Geschäftsabläufe bis hin zu innovativen Entwicklungen in den Bereichen Internet der Dinge, Industrie 4.0 oder Big Data – Unternehmen können langfristig nur dann am Markt bestehen, wenn Sie die Zeichen der Digitalisierung erkennen und proaktiv umsetzen.

Die großen Player haben das längst erkannt und ziehen mit ihren innovativen Produkten immer mehr Marktmacht an sich. Damit die kleineren und mittleren Unternehmen hier nicht auf der Strecke bleiben, müssen sie mitziehen. Doch das ist meist teuer. Gerade KMU müssen sämtliche Leistungen rund um digitale Projekte extern einkaufen, da eine eigene Abteilung fehlt. Und bei vielen Unternehmen übersteigen diese Kosten schlicht das Budget.

Dieses Problem haben auch viele Bundesländer erkannt. Mit eigens für KMU aufgesetzten Digitalisierungsförderprogrammen sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie oftmals auch Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung digitaler Projekte unterstützt und so in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Also worauf noch warten? Informieren Sie sich in diesem Blogartikel über die angebotenen Digitalisierungsförderungen in Ihrem Bundesland und lassen Sie sich unsere Leistungen einfach bezahlen! 

Hinweis: Als wir diesen Blogartikel verfasst haben, wiesen einige Bundesländer keine Digitalisierungsförderprogramme auf oder die Förderprogramme waren bereits ausgelaufen. Dazu gehörten Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dennoch lohnt es sich, hier bei Bedarf noch einmal genauer nachzuforschen.

Die Digitalisierungsförderprogramme der einzelnen Bundesländer

Baden-Württemberg – Innovationsgutschein Hightech Digital    

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital widmet sich Baden-Württemberg an KMU, die ihren Sitz im Bundesland haben und bereits etabliert sind. Gefördert werden anspruchsvolle Entwicklungs- und Forschungsvorhaben aus den Bereichen digitale Produkte und Dienstleistungen.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

Gefördert werden etablierte KMU mit Sitz in Baden-Württemberg. Direkt förderfähig sind KMU mit maximal 100 Mitarbeitenden und 20 Mio. Euro Umsatz. KMU, die bis zu 250 Mitarbeitende und 50 Millionen Euro Umsatz aufweisen, können die Förderung über eine Kooperation mit einem Start-up als FuE-Dienstleister beantragen.

Was wird gefördert?

Der Innovationsgutschein Hightech Digital unterstützt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten rund um anspruchsvolle digitale Produkte und Dienstleistungen – zum Beispiel Virtual und Augmented Reality, Smart Services, Internet der Dinge, Big Data oder Lösungen rund um Industrie 4.0. Zu den Ausgaben, die bezuschusst werden, gehören vor allem die Kosten für externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Doch auch für Materialkosten kann unter Umständen Förderung beantragt werden.

Wie viel kann beantragt werden?

Das Fördervolumen beträgt bis zu 20.000 Euro. Es kann maximal die Hälfte der Kosten über den Innovationsgutschein gedeckt werden.

Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Jedes Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr von der Förderung profitieren, sofern die geförderten Projekte zu jeweils unterschiedlichen Innovationsvorhaben zählen.

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg informiert hier über den Innovationsgutschein Hightech Digital.

 

Bayern – Digitalbonus

Das Bundesland Bayern hat ebenfalls ein Förderprogramm für IT-Projekte im Angebot: den Digitalbonus. In seinen Genuss kommen KMU mit Firmensitz in Bayern, die sich die Digitalisierung von Dienstleistungen, Prozessen und Produkten auf die To-do-Liste geschrieben haben bzw. ihre IT-Sicherheit verbessern wollen. Neben diesen Hauptzielen sind auch der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, das Nutzen von Wachstumspotenzialen und ein verbesserter Schutz gegen Hackerangriffe förderfähig.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

Nutznießer des Digitalbonus sind KMU der gewerblichen Wirtschaft. Als kleines Unternehmen gilt, wer bis zu 49 Mitarbeitende beschäftigt und bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist. Ein mittleres Unternehmen hat bis zu 249 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro.

Was wird gefördert?

Das Feld der förderfähigen Projekte ist groß. So können Sie den Digitalbonus für ein Update Ihrer Anti-Viren-Software nutzen samt Ausgaben für Hard- und Software, für die Umsetzung der Vorgaben des Datenschutzgesetzes auf digitaler Ebene oder für die Einrichtung eines Chatbot-Systems. Der Einkauf neuer Lizenzen für Microsoft Office oder neuer Computer ist hingegen nicht förderfähig.

Wie viel kann beantragt werden?

Der Digitalbonus existiert in drei verschiedenen Varianten:

Beim Digitalbonus STANDARD gibt es bis zu 10.000 Euro für Projekte im Bereich der IT-Sicherheit und Digitalisierung. Kleine Unternehmen können bis zu 50 Prozent ihrer Ausgaben erstattet bekommen, mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent.

Der Digitalbonus PLUS spült bis zu 50.000 Euro in die Unternehmenskasse und gilt für besonders innovative Digitalisierungsprojekte. Auch hier bekommen kleine Unternehmen wieder bis zu 50 Prozent ihrer Kosten erstattet und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent.

Beim Digital KREDIT handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von maximal 2.000.000 Euro. Dieses Darlehen kann zusätzlich zum Digitalbonus STANDARD und PLUS oder einzeln beantragt werden.

Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Der Digitalbonus kann einmal pro antragstellendes Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Bayern

Sie sind am Digitalbonus oder Digital KREDIT interessiert? Dann informieren Sie sich hier über die genauen Konditionen.

Berlin – Berlin Mittelstand 4.0

Das Bundesland Berlin hat ebenfalls ein Förderprogramm für innovative Technologien und Digitalisierung im Angebot. Hierbei handelt es sich um flexible Darlehen, die über die IBB (Investitionsbank Berlin und Brandenburg) gewährleistet werden und bei denen das Land Berlin 60 Prozent des Kreditrisikos übernimmt. Im Fokus stehen vor allem Lösungen rund um Industrie 4.0 und die Digitalisierung von Produktion und Services.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

In den Genuss von Berlin Mittelstand 4.0 kommen kleine und größere Mittelstandunternehmen aus den Branchen produzierendes Gewerbe, IT und Dienstleistungen. Ausgenommen sind die Branchen Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, Eisen- und Stahlindustrie, Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel). Der Sitz oder zumindest eine Betriebsstätte muss in Berlin liegen.

Unter „kleine und größere Mittelstandunternehmen“ versteht Berlin neben KMU auch Start-ups und Freiberufler sowie Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeitenden.

Was wird gefördert?

Berlin fördert Projekte rund um die Nutzung von IT-Lösungen sowie die Digitalisierung von Service und Produktion. Zu den förderfähigen Kosten zählen vor allem die anteiligen Lohnkosten, Betriebsmittel sowie Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Darlehenshöhe liegt zwischen 2.000.000 Euro und 6.000.000 Euro bei reduziertem Zinssatz. Die Laufzeit darf zwischen 3 und 10 Jahren liegen.

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Berlin

Bei Interesse am Förderprogramm Berlin Mittelstand 4.0 hilft Ihnen die Projektwebseite der IBB weiter.

 

 

Brandenburg – Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

Das Bundesland Brandenburg bietet über seine landeseigene Investitionsbank (ILB) den sogenannten Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG) an. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss für KMU mit Sitz in Brandenburg für Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers sowie die Durchführung von Innovationsprojekten und Digitalisierungsmaßnahmen.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

Der Zuschuss richtet sich an KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg sowie Handwerksbetriebe. Freiberufler, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Der Brandenburgische Innovationsgutschein kann vielfältig eingesetzt werden. So gehören Projekte zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben genauso zu den förderfähigen Ausgaben wie Maßnahmen zur Unternehmensdigitalisierung.

Wie viel kann beantragt werden?

Der Brandenburgische Innovationsgutschein existiert in verschiedenen Ausführungen:

Kooperationen aus dem antragstellenden Unternehmen und einer Forschungseinrichtung können bis zu einer Höhe von 5.000 Euro voll über den kleinen BIG-Transfer gefördert werden. Der große BIG-Transfer fördert hingegen nur 50 Prozent der Ausgaben, beträgt jedoch bis zu 15.000 Euro.

Der BIG-FuE gewährt ebenfalls 50 Prozent Förderung der Kosten. Der Maximalbetrag liegt bei 100.000 Euro.

Der BIG-Digital unterteilt sich in das Modul Beratung und Schulung (bis zu 50.000 Euro, max. 50 Prozent) und in das Modul Implementierung (bis zu 500.000 Euro, max. 50 Prozent).

Der BIG-EU sieht max. 8.000 Euro bzw. als Leadpartner max. 16.000 Euro vor (max. 50 Prozent).

Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Der kleine BIG-Transfer kann nur einmal, der große BIG-Transfer mehrmals, jedoch nur einmal innerhalb von 12 Monaten beantragt werden.

Der BIG-FuE kann nach erfolgreich verlaufenem Projekt nach zwei Jahren erneut beantragt werden.

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Brandenburg

Weitere Informationen zum Brandenburgischen Innovationsgutschein finden Sie auf der Webseite der ILB.

 

 

Bremen – Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Bremen verfolgt einen etwas anderen Ansatz als die anderen Bundesländer. Die Bremer setzen bei der Förderung von IT-Projekten in Unternehmen auf externe Berater. Sie unterstützen bei der Digitalisierung und ihre Beratungsleistungen werden zum Teil von Bremen übernommen.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

KMU mit Sitz oder einer Niederlassung in Bremen bzw. Bremerhaven können die Förderung beantragen.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen hält eine Liste von geprüften Beratern bereit, deren Dienste KMU zu bestimmten Themengebieten in Anspruch nehmen können. Befindet sich ein bestimmtes Beratungsunternehmen nicht in der Liste, kann man es zur Prüfung und Aufnahme vorschlagen. Das mögliche Themenspektrum ist weit gefächert und reicht von IT-Sicherheitskonzepten über Change Management und Projektmanagement bis hin zu Cloud Services, 3D-Druck, Arbeit 4.0 und Big Data.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Beratungskosten können mit bis zu 50 Prozent der Gesamtsumme und insgesamt 5.000 Euro gefördert werden.

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Bremen

Nähere Informationen zum Bremer Programm „Beratungsförderung zu Digitalisierung und Arbeit 4.0“ erhalten Sie hier.

 

Hessen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben         

Hessens Förderprogramm zu IT-Projekten bietet Unterstützung bei unterschiedlichsten Vorhaben. Diese breite Themenfächerung ist beabsichtigt, denn mit dem Programm soll der Stand der digitalen Technik in Hessen signifikant gesteigert werden. Das Programm richtet sich demnach nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen und unterstützt neben konkreten Projekten auch Machbarkeitsstudien und die Validierung von Forschungsergebnissen zur Unternehmensgründung.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

Hessens IT-Förderprogramm Distr@l steht KMU, Start-ups sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen (und ggf. ihren Absolvent/innen) offen.

Was wird gefördert?

Distr@l unterteilt sich in vier unterschiedliche Förderlinien.

FÖRDERLINIE 1: Machbarkeitsstudien

Unter die Förderlinie 1 fallen Studien, die untersuchen, wie Innovationsprojekte umgesetzt werden können. Gefördert werden Ausgaben für Personal, Sachaufwendungen und externe Beratungsleistungen.

FÖRDERLINIE 2: Digitale Innovationsprojekte

Im Rahmen der Förderlinie 2 werden Innovationsprojekte gefördert, die die Erprobung oder Entwicklung neuer Produkte, Services und Dienstleistungen sowie deren Umsetzung zum Ziel haben (Modul A).

Modul B umfasst die Förderung von neuen (digitalen) Methoden aus den Bereichen Produktion und Leistungserbringung sowie die Förderung einer wesentlichen Verbesserung von bereits bestehenden Methoden.

Der Zuschuss kann bei beiden Modulen für Personalkosten, Verbrauchsmittel, Ausrüstung sowie externe Beratung verwendet werden.

FÖRDERLINIE 3: Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung

Die Förderlinie 3 ist dem Bereich Forschung zuzuordnen. Gefördert wird die Gewinnung von Wissen, Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Kompetenzen, die anschließend verbreitet und der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden sollen.

Förderfähig sind Personalkosten, Sachausgaben und Aufwendungen für externe Beratungen.

FÖRDERLINIE 4: Gründungsförderung im digitalen Kontext

Wie die Förderlinie 2 so unterteilt sich auch die Förderlinie 4 noch einmal in zwei Module. Modul A fördert die Validierung von Forschungsergebnissen mit digitalem Bezug. Erklärtes Ziel ist es, Absolvent/innen von hessischen Hochschulen beim Aufbau einer Existenz im digitalen Sektor bzw. beim Unternehmensaufbau zu unterstützen. Zuschussfähig sind insbesondere Personalkosten. Die Förderung erfolgt nur, solange noch keine wirtschaftlichen Übereinkommen zur Verwertung der späteren Ergebnisse bestehen.

Modul B fördert digitale Innovationsprojekte in Start-ups. Es können aber auch Projekte gefördert werden, die die Markteinführung einer digitalen Erweiterung oder Variante eines nicht-digitalen Produkts zum Ziel haben. Der Zuschuss darf ausschließlich für Personalkosten eingesetzt werden.

Wie viel kann beantragt werden?

Im Rahmen der Förderlinie 1 stehen Zuschüsse von maximal 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderquote liegt bei maximal 50 Prozent.

Die Förderung im Modul A der Förderlinie 2 sieht Zuschüsse von 100.000 Euro bis maximal 500.000 Euro vor. Die Förderquote liegt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei max. 50 Prozent, bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei bis zu 90 Prozent und bei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei bis zu 100 Prozent.

Modul B sieht eine sehr ähnliche Förderung vor. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden bis maximal 50 Prozent gefördert, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent. Die Höhe des Zuschusses beträgt auch im Modul B zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro.

Förderlinie 3 sieht einen Zuschuss zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro vor. Die Förderquote liegt bei 90 Prozent.

Auch Förderlinie 4 erlaubt Zuschüsse von bis zu 1.000.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 100 Prozent (Modul A).

Modul B umfasst einen maximalen Förderbetrag von 160.000 Euro, der sich wie folgt unterteilt: 100.000 Euro im ersten Jahr (Förderquote 100 Prozent) und 60.000 Euro im zweiten Jahr (Förderquote 60 Prozent).

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Hessen

Das IT-Förderprogramm Hessens ist weit gefächert. Informieren Sie sich auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei über das für Sie infrage kommende Programm.

Niedersachsen – Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Niedersachsens Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung unterstützt Unternehmen bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Konkret werden Projekte gefördert, die die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zum Ziel haben.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

Die IT-Förderung Niedersachsens können vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft beantragen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen. Auch Nicht-KMU können unter Umständen gefördert werden, sofern eine begründete Ausnahme vorliegt.

 

Was wird gefördert?

Projekte von gewerblichen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, deren Ziel es ist, neue oder deutlich verbesserte und marktreife Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu entwickeln. Darüber hinaus werden auch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen gefördert. Die Personalausgaben müssen mindestens 50 Prozent des Zuschusses betragen.

Wie viel kann beantragt werden?

Der Zuschuss wird bis maximal 1.000.000 Euro bewilligt. Bei kleinen Unternehmen beträgt die Förderquote bis zu 45 Prozent und bei mittleren bis zu 35 Prozent. Bei einer Kooperation kann die Förderquote um weitere 15 Prozent erhöht werden.

Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner können sich über eine Förderquote von bis zu 100 Prozent freuen. Hier beträgt die Gesamtfördersumme bis zu 300.000 Euro.

Nicht-KMU, deren Förderung bewilligt wurde, erhalten eine Förderquote von bis zu 25 Prozent.

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Niedersachsen

Weitere Informationen zum Innovationsförderprogramm Niedersachsens finden Sie auf der Webseite der landeseigenen Bank.

Sachsen – Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)

Sachsens IT-Förderprogramm heißt E-Business. Gefördert wird die Implementierung sowie Verbesserung von fortschrittlichen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?

In den Genuss der Förderung kommen KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Unternehmen können unter anderem in den Branchen Handwerk, Handel, Dienstleistungen sowie Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sein. Freiberufler sowie Existenzgründer sind ebenfalls förderfähig. 

Was wird gefördert?

Der Zuschuss wird für Maßnahmen gewährt, die die Planung sowie Umsetzung von innovativen digitalen Projekten zum Ziel haben. Der Erwerb der dafür nötigen Soft- und Hardware ist ebenfalls förderfähig und auch die Einführung der entwickelten Projekte sowie damit einhergehende Schulungen werden bezuschusst. Ausgaben für Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie viel kann beantragt werden?

Der Zuschuss kann bis zu 50.000 Euro betragen und deckt maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben ab. Zahlt das geförderte Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Projektes tarifliche oder tarifgleiche Löhne, erhöht sich die Förderquote um weitere 10 Prozent.

Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Die Förderung kann mehrmals in Anspruch genommen werden, jedoch nur einmal alle drei Jahre.

Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Sachsen

Sachsen informiert auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank über das Förderprogramm E-Business.

Fazit: Digitalisierungsförderung für Ihr Unternehmen

Die Digitalisierungsförderungen für Unternehmen sind vielfältig. Jedes Bundesland hält unterschiedliche Programme bereit, doch eines ist ihnen allen gemeinsam: Die Digitalisierung von KMU wurde als wichtiger Grundpfeiler der wirtschaftlichen Zukunft Deutschlands erkannt.

Nutzen Sie diese Chance. Wir beraten Sie gern.

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