Hessen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben
Hessens Förderprogramm zu IT-Projekten bietet Unterstützung bei unterschiedlichsten Vorhaben. Diese breite Themenfächerung ist beabsichtigt, denn mit dem Programm soll der Stand der digitalen Technik in Hessen signifikant gesteigert werden. Das Programm richtet sich demnach nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen und unterstützt neben konkreten Projekten auch Machbarkeitsstudien und die Validierung von Forschungsergebnissen zur Unternehmensgründung.
Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?
Hessens IT-Förderprogramm Distr@l steht KMU, Start-ups sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen (und ggf. ihren Absolvent/innen) offen.
Was wird gefördert?
Distr@l unterteilt sich in vier unterschiedliche Förderlinien.
FÖRDERLINIE 1: Machbarkeitsstudien
Unter die Förderlinie 1 fallen Studien, die untersuchen, wie Innovationsprojekte umgesetzt werden können. Gefördert werden Ausgaben für Personal, Sachaufwendungen und externe Beratungsleistungen.
FÖRDERLINIE 2: Digitale Innovationsprojekte
Im Rahmen der Förderlinie 2 werden Innovationsprojekte gefördert, die die Erprobung oder Entwicklung neuer Produkte, Services und Dienstleistungen sowie deren Umsetzung zum Ziel haben (Modul A).
Modul B umfasst die Förderung von neuen (digitalen) Methoden aus den Bereichen Produktion und Leistungserbringung sowie die Förderung einer wesentlichen Verbesserung von bereits bestehenden Methoden.
Der Zuschuss kann bei beiden Modulen für Personalkosten, Verbrauchsmittel, Ausrüstung sowie externe Beratung verwendet werden.
FÖRDERLINIE 3: Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung
Die Förderlinie 3 ist dem Bereich Forschung zuzuordnen. Gefördert wird die Gewinnung von Wissen, Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Kompetenzen, die anschließend verbreitet und der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden sollen.
Förderfähig sind Personalkosten, Sachausgaben und Aufwendungen für externe Beratungen.
FÖRDERLINIE 4: Gründungsförderung im digitalen Kontext
Wie die Förderlinie 2 so unterteilt sich auch die Förderlinie 4 noch einmal in zwei Module. Modul A fördert die Validierung von Forschungsergebnissen mit digitalem Bezug. Erklärtes Ziel ist es, Absolvent/innen von hessischen Hochschulen beim Aufbau einer Existenz im digitalen Sektor bzw. beim Unternehmensaufbau zu unterstützen. Zuschussfähig sind insbesondere Personalkosten. Die Förderung erfolgt nur, solange noch keine wirtschaftlichen Übereinkommen zur Verwertung der späteren Ergebnisse bestehen.
Modul B fördert digitale Innovationsprojekte in Start-ups. Es können aber auch Projekte gefördert werden, die die Markteinführung einer digitalen Erweiterung oder Variante eines nicht-digitalen Produkts zum Ziel haben. Der Zuschuss darf ausschließlich für Personalkosten eingesetzt werden.
Wie viel kann beantragt werden?
Im Rahmen der Förderlinie 1 stehen Zuschüsse von maximal 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderquote liegt bei maximal 50 Prozent.
Die Förderung im Modul A der Förderlinie 2 sieht Zuschüsse von 100.000 Euro bis maximal 500.000 Euro vor. Die Förderquote liegt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei max. 50 Prozent, bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei bis zu 90 Prozent und bei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei bis zu 100 Prozent.
Modul B sieht eine sehr ähnliche Förderung vor. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden bis maximal 50 Prozent gefördert, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent. Die Höhe des Zuschusses beträgt auch im Modul B zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro.
Förderlinie 3 sieht einen Zuschuss zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro vor. Die Förderquote liegt bei 90 Prozent.
Auch Förderlinie 4 erlaubt Zuschüsse von bis zu 1.000.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 100 Prozent (Modul A).
Modul B umfasst einen maximalen Förderbetrag von 160.000 Euro, der sich wie folgt unterteilt: 100.000 Euro im ersten Jahr (Förderquote 100 Prozent) und 60.000 Euro im zweiten Jahr (Förderquote 60 Prozent).
Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Hessen
Das IT-Förderprogramm Hessens ist weit gefächert. Informieren Sie sich auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei über das für Sie infrage kommende Programm.
Niedersachsen – Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Niedersachsens Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung unterstützt Unternehmen bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Konkret werden Projekte gefördert, die die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zum Ziel haben.
Wer kann die Förderung für IT-Projekte beantragen?
Die IT-Förderung Niedersachsens können vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft beantragen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen. Auch Nicht-KMU können unter Umständen gefördert werden, sofern eine begründete Ausnahme vorliegt.
Was wird gefördert?
Projekte von gewerblichen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, deren Ziel es ist, neue oder deutlich verbesserte und marktreife Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu entwickeln. Darüber hinaus werden auch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen gefördert. Die Personalausgaben müssen mindestens 50 Prozent des Zuschusses betragen.
Wie viel kann beantragt werden?
Der Zuschuss wird bis maximal 1.000.000 Euro bewilligt. Bei kleinen Unternehmen beträgt die Förderquote bis zu 45 Prozent und bei mittleren bis zu 35 Prozent. Bei einer Kooperation kann die Förderquote um weitere 15 Prozent erhöht werden.
Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner können sich über eine Förderquote von bis zu 100 Prozent freuen. Hier beträgt die Gesamtfördersumme bis zu 300.000 Euro.
Nicht-KMU, deren Förderung bewilligt wurde, erhalten eine Förderquote von bis zu 25 Prozent.
Weitere Infos zur Digitalisierungsförderung Niedersachsen
Weitere Informationen zum Innovationsförderprogramm Niedersachsens finden Sie auf der Webseite der landeseigenen Bank.